Matt Rechtsanwalte Partnerschaft AG München: PR 1904 Arcostraße 381677 München Tel: +49 (0)89 54 82 090 Fax: +49 (0)89 55 02 9943 kanzlei@mattrechtsanwaelte.de http://www.mattrechtsanwaelte.de
Vertretungsberechtigt: Maximilan Matt Michael Alexander Matt Berufsbezeichnung & zuständige Kammer:
Die Matt Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Berufsausübungsgesellschaft bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen. Sämtliche auf diesen Seiten erwähnten Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft sind in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Sie gehören der Rechtsanwaltskammer München an.
Rechtsanwaltskammer fürden OLG-Bezirk München, www.rak-muenchen.de Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Fachanwaltsordnung (FAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) Standesregelung für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE- Berufsregeln) Berufshaftpflichtversicherung: §§ 59n, 59o BRAO regelt die Versicherungspflicht und den erforderlichen Umfang des Versicherungsschutzes einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Für die Partnerschaftund für unsere Partner und Rechtsanwälte besteht ein den Vorgaben der §§ 51, 59n,59o BRAO entsprechender Versicherungsschutz bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastraße 84,60486 Frankfurt mit europaweiter Geltung. Inhaltlich Verantwortlicher gem. §55 II RStV:
Maximilan Matt USt-ID: DE322678592
Hinweis: Alle Angaben erfolgten nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr. Die Haftung der Herausgeber oder Autoren ist ausgeschlossen. Bei der Einfügung von Hyperlinks auf diesen Internetseiten handelt es sich lediglich um eine Zugangsvermittlung im Sinne von § 8 TMG. Die Rechtsanwaltskanzlei Matt Rechtsanwälte Partnerschaft übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalteder verlinkten Seiten und macht sich diese ausdrücklich nicht zu eigen.
Streitschlichtung Bei Streitigkeitenzwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO). Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Eine Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren wirdallerdings abgelehnt.